Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.